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VG Aachen, 08.03.2007 - 1 K 652/04 |
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- BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02
Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast; …
Auszug aus VG Aachen, 08.03.2007 - 1 K 652/04
Dabei kann dahinstehen, ob der Schadensersatzanspruch eines nicht zum Zuge gekommenen Bewerbers im Falle eines ohne sachlichen Grund abgebrochenen Auswahlverfahrens aus der allgemeinen Fürsorgepflicht nach § 85 des Landesbeamtengesetzes (LBG) folgt, vgl. dazu: OVG NRW, Urteil vom 15. November 2006 - 6 A 131/05 -, aus einer Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt gemäß Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - zum Bewerbungsverfahrensanspruch eines unterlegenen Mitbewerbers, oder aus der Pflicht zum willkürfreien Verhalten als Bestandteil des gegenseitigen Pflichten- und Treuverhältnisses. - BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00
Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei …
Auszug aus VG Aachen, 08.03.2007 - 1 K 652/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2001 - 2 C 48.00 -, BVerwGE 114, 350, der sich die Kammer angeschlossen hat, ist für die Einlegung eines Widerspruchs vor einer auf Schadensersatz gerichteten allgemeinen Leistungsklage aus dem Beamtenverhältnis lediglich ein Schreiben erforderlich, dem hinreichend klar zu entnehmen ist, dass eine Überprüfung der Rechtsauffassung des Dienstherrn auch hinsichtlich einer solchen Forderung begehrt wird. - BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01
Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um - …
Auszug aus VG Aachen, 08.03.2007 - 1 K 652/04
vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2002 - 2 C 19.01 -, ZBR 2003, 137 m.w.N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - 6 A 131/05
Anspruch eines Regierungsamtmanns gegen seinen Dienstherrn auf Zahlung von …
Auszug aus VG Aachen, 08.03.2007 - 1 K 652/04
Dabei kann dahinstehen, ob der Schadensersatzanspruch eines nicht zum Zuge gekommenen Bewerbers im Falle eines ohne sachlichen Grund abgebrochenen Auswahlverfahrens aus der allgemeinen Fürsorgepflicht nach § 85 des Landesbeamtengesetzes (LBG) folgt, vgl. dazu: OVG NRW, Urteil vom 15. November 2006 - 6 A 131/05 -, aus einer Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt gemäß Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - zum Bewerbungsverfahrensanspruch eines unterlegenen Mitbewerbers, oder aus der Pflicht zum willkürfreien Verhalten als Bestandteil des gegenseitigen Pflichten- und Treuverhältnisses. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2006 - 6 A 604/05
Auszug aus VG Aachen, 08.03.2007 - 1 K 652/04
vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1996, a.a.O.; zuletzt: OVG NRW, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 6 A 604/05 -.